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   VG Schwerin, 07.11.2014 - 7 B 774/14-, -7 B 814/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42126
VG Schwerin, 07.11.2014 - 7 B 774/14-, -7 B 814/14 (https://dejure.org/2014,42126)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07.11.2014 - 7 B 774/14-, -7 B 814/14 (https://dejure.org/2014,42126)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07. November 2014 - 7 B 774/14-, -7 B 814/14 (https://dejure.org/2014,42126)
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Volltextveröffentlichung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 93 VwGO; § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 920 Abs. 2 ZPO; Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; Art. 28 GG; § 3 ROG; § 1 Abs. 1 ÖPNVG M-V; § 3 Abs. 2, 3 ÖPNVG M-V
    Personenbeförderungsrecht; Streckenstilllegungen durch Abbestellungen; Weiterbestellung; Verkehrsleistung "Fahrgastbeförderung"; Raumordnung; kommunalen Selbstverwaltung; Regelungsanordnung; Rechtsnachteil; Gewährung effektiven Rechtsschutzes; verkehr

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilanträge auf erneute Vergabe der "Südbahn"-Strecke zwischen Parchim und Malchow abgelehnt

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines ÖSPV-Aufgabenträgers auf SPNV-Weiterbestellung durch Land

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Schwerin, 07.11.2014 - 7 B 814/14
    Auszug aus VG Schwerin, 07.11.2014 - 7 B 774/14
    -7 B 774/14- Verwaltungsgericht Schwerin vom 7. November 2014 -7 B 814/14-.

    Die Verfahren 7 B 774/14 und 7 B 814/14 werden zur gemeinsamten Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen 7 B 774/14 fortgeführt.

  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

    Auszug aus VG Schwerin, 07.11.2014 - 7 B 774/14
    Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um die Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfG, B. v. 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04 -, Rz. 15, m.w.N., zitiert nach juris).
  • VG Lüneburg, 22.10.2008 - 1 B 55/05

    Zielstaat, Austausch; Abschiebung; Guinea; Elfenbeinküste; Korruption;

    Auszug aus VG Schwerin, 07.11.2014 - 7 B 774/14
    Das ist dann der Fall, wenn zum einen die bei Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar schwer und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie zum anderen ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch im Hauptsacheverfahren spricht (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 06.09.2005 - 1 B 55/05 -, Rz. 6, zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2015 - 1 M 151/14

    Personenbeförderung; Abstimmungspflicht von Landkreisen; Abwehrrecht

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 07. November 2014 - 7 B 774/14 - wird zurückgewiesen.
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